17.08.2026, 23:33
(08.08.2026, 08:24)Roy Schmidt schrieb: Doch natürlich! Du musst IMMER an dem Ort anzutreffen sein der im Adams hinterlegt ist.
Der Unterschied zwischen dem 1h-Zeitfenster und einer anderen Zeit ist lediglich, dass du im Zeitfenster immer zu Hause sein musst (bzw an der Adresse die in dem Moment deine Übernachtungsadresse ist) und außerhalb des Fensters der Kontrolleur dich anruft (mit unterdrückter Nummer) wenn du nicht am angegebenen Ort bist und ihr 1h Zeit habt zusammenzutreffen.
Beide Fenster führen bei nicht antreffen zum Misstest.
Edit: Zu der vom Alex gefragten Prüfungssituation: dann kommt er mit in die Uni und wartet falls es nicht anders geht. Ich hatte innerhalb meiner Polizeiausbildung mehrere Kontrollen während des Unterrichts. Eine sogar während einer Klausur. Beim Praktikum auf dem Polizeirevier. Das Sicherheitspersonal an den Zugängen in Polizeigelände werden sogar darüber informiert das jederzeit ein Kobtrolleur kommen kann. Zu den Geländen haben ja normalerweise Zivilisten keinen Zugang.
Ich war 16 Jahre in einem Testpool. Man gewöhnt sich dran und irgendwann akzeptiert man es einfach das es dazu gehört. Aber von außerhalb betrachtet ist es gerade in dem Zeitalter des Datenschutzes schon ein nicht zu verachtender Eingriff.
Also zumindest die Aussage, dass außerhalb des 60min-Fenster ein Missed Test (ist wahrscheinlich mit Misstest gemeint) ist falsch. Ein Missed Test ist im ISTI § 3.3 definiert als
Zitat:Missed Test: A failure by the Athlete to be available for Testing at the location and time specified in the 60-minute time slot identified in their Whereabouts Filing for the day in question, in accordance with Article 4.8 of the International Standard for Testing and Investigations and Annex B of the International Standard for Results Management.
Zur Kernaussage (man muss außerhalb des 60min-Fenster erreichbar sein) finde ich zumindest nichts, was aber natürlich nicht die Abwesenheit beweist. Wenn ich aber an die Funkabdeckung in Deutschland denke und dann erst in anderen Ländern scheint es mir zumindest wenig praktikabel



Was ich bei der ganzen Sache nach wie vor nicht verstehe: Ansah muss doch klar gewesen sein, dass eine Verweigerung des Tests zur Sperre führen MUSS.