Gestern, 22:37
(Gestern, 20:23)MikeStar schrieb: Ich schreibe mal hier, ggf. kann / soll es einer der Mods gerne ausgliedern, ok?
1.
Ein Trainer lässt eine junge Sportlerin - ich schätze sie auf 12-13 Jahre alt - nicht zum Training zu mit der Anmerkung, dass die Kleidung nicht dem Alter angemessen und viel zu knapp sei. Die Kleidung bestand aus einer sehr knappen Sporthose und einem bauchfreien Sport-Top.
In einer augenscheinlich älteren Trainingsgruppe trainierte eine andere junge Frau auf der anderen Seite des Sportplatzes in ähnlich knapper Kleidung.
Später habe ich dann das Mädchen in längerer Kleidung trainieren sehen.
Finde ich übergriffig.
Als Trainer kann man vielleicht etwas zur Funktionalität von Kleidung sagen bzw. diese als Ausschlusskriterium nutzen, aber ansonsten finde ich das sehr unangebracht. In dem Fall hier handelt es sich ja aber explizit um Sportbekleidung. Es wird hier ja jetzt niemand nach Hause geschickt, weil sie in Jeans und Straßenschuhen mitmachen wollte, oder mit der beschriebenen kurzer Bekleidung mitten im Winter aufgetaucht ist wo man ein Gesundheitsrisiko sieht – unabhängig von Alter und Geschlecht.
Ich fände es im Gegenteil wichtig, dass das Training ein Ort ist, an dem sich die Kinder und Jugendlichen sicher genug fühlen, um die Kleidung zu wählen, mit der sie sich beim Sport wohl fühlen.
Im Wettkampf haben wir dann durch die zur Verfügung stehenden Trikotoptionen möglicherweise Einschränkungen, aber auch das ist ja für die Frage hier nur indirekt relevant.
Zitat:2.
Ihr erlangt Kenntnis davon, dass ein Trainer (19 Jahre) sich in einer beidseitig einvernehmlich sexuellen Beziehung mit einer Athletin (13 Jahre) seiner Trainingsgruppe befindet. Wie geht ihr vor?
Im späteren Verlauf wurde die Fragestellung erweitert:
Im Gespräch erlangt ihr Erkenntnis, dass sich beide sich der Strafbarkeit der Situation bewußt sind und die Eltern beider Beteiligten die Beziehung nicht unterbinden.
Welche Maßnahmen sind einzuleiten?
Anmerkung zur 2. Fragen: Alle Teilnehmer waren sich aus juristischer Sicht einig, dass sie tätig werden müssen, da es sich um eine Straftat handelt und ein Nichthandeln auf die Institution zurückfallen könnte. Auf zwischenmenschlicher Ebene waren die Meinungen hingegen sehr unterschiedlich, insb. da eine Teilnehmerin sogar selbst zugegeben hat, mit 12 Jahren einen 18-jährigen Freund gehabt zu haben den sie später auch geheiratet hat und sie zwar die juristische Seite nachvollziehen würde, aber selbst halt weiß, dass es funktionieren kann.
Hier ist die Frage ja quasi schon beantwortet. Allein aus juristischer Sicht muss hier eine Intervention stattfinden. Welche Maßnahmen ich einleite, hängt hier natürlich hauptsächlich davon ab, welche Rolle ich in diesem Szenario einnehme. Bin ich Trainer in dem Verein? Athlet? Ansprechperson für die Prävention sexualisierter Gewalt? Vorstandsmitglied? Zunächst einmal sollten eben die entsprechenden Verantwortlichen informiert werden.