13.06.2024, 21:12
Ich habe gerade mal die IWR durchstöbert.
Unter dem Punkt "Unerlaubte Unterstützung" (IWR 6.3.2):
"Besitz oder Benutzen von Videorekordern, Radios, CD-Playern, Funkgeräten, Mobiltelefonen oder ähnlichen Geräten im Wettkampfbereich"
"Ähnliche Geräte" ist ein sehr dehnbarer Begriff. Kann also beides sein.
Unter dem Punkt "Unerlaubte Unterstützung" (IWR 6.3.2):
"Besitz oder Benutzen von Videorekordern, Radios, CD-Playern, Funkgeräten, Mobiltelefonen oder ähnlichen Geräten im Wettkampfbereich"
"Ähnliche Geräte" ist ein sehr dehnbarer Begriff. Kann also beides sein.