04.07.2023, 08:35
(04.07.2023, 07:39)Reichtathletik schrieb:Das unterstütze ich. Wer die internationale Norm erreicht hat, soll starten können, notfalls auf eigene Rechnung. Ich frage mich sogar, ob das nicht rechtlich einklagbar wäre, weil die strengeren Limiten des Verbandes oder gar Ad hoc-Selektionen auch etwas von Willkür hat. Und wenn man weiterdenkt ans die Elite, auch einem Berufsverbot oder einer wirtschaftlichen Benachteiligung entsprechend könnte (ohne dass ich Jurist bin).Zitat:Mir ist in letzter Zeit jetzt schon mehrfach die Aussage begegnet, dass der DLV die schärferen Normen braucht, weil er es sich finanziell nicht leisten können, alle Athleten mit EA-Normerfüllung mitzunehmen.Wenn das der Fall ist, sollte man ernsthaft fragen ob es dann sinnvoll ist jeweils eine ganze 4x4 mitzunehmen, wenn niemand die Einzelnorm hat.
Letztlich ist Geld ja immer eine Frage der Priorisierung. U23 sollte keine Wohlfahrtsveranstaltung sein. Sprich: Ich kann z.B. verstehen dass man Athleten nicht mitnimmt, die sich in dieser Zeit verschlechtert haben und somit keine Entwicklungstendenz zur Hauptklasse erkennen lassen. Dem steht aber gegenüber dass wie hier schon erwähnt, dies für viele Karriereende bedeutend wird und wir uns ein weiteres Wegbrechen der zweiten Reihe nicht leisten können als Leichtathletik.
Ich verstehe auch nicht, warum nie zumindest diskutiert wird, dass bei internationaler Norm und freien Startplätzen Athleten auf eigene (bzw. Vereins- oder Sponsoren-)Rechnung mit drüfen. Was spricht denn dagegen?