25.10.2019, 08:07
(25.10.2019, 00:54)Robb schrieb:Zum Procedere: vor dem Versuch wird ein Bild aufgenommen - Freigabe der Anlage - Sprung - VDM kontrolliert, ob ein auswertbares Bild vorliegt und Freigabe der Anlage zum Einebnen.(24.10.2019, 08:09)Doberaner schrieb: Ist jedenfalls nicht vorgesehen. Wenn du während des Wettkampfes Einspruch einlegst, kannst du sicherlich eine Überprüfung erreichen, nach dem Wettkampf nicht mehr.Ich kenn zwar die Regeln nicht besonders gut, aber mein Englisch ist einwandfrei. Bei der Regelung gehts doch um Testmessungen, die bisher vor und nach dem Wettbewerb durchgeführt wurden und jetzt nur noch vor dem Wettbewerb stattfinden sollen. Mit Einsprüchen gegen eine Messung hat das doch nichts zu tun?
Hier die neue Regelung der IAAF gültig ab 01.11.2019 R.135:
Zitat:One Chief Measurement Judge (Scientific)and one or more assistants shall be appointed when Electronic or Video Distance Measurement or other scientific measurement device is to be used.Begründung: "To reflect preferred practice and to harmonise with practice for timing devices"
Before the start of the competition, he will meet the technical staff involved and familiarise himself with the equipment. Before each event, he will supervise the positioning of the measuring instruments, taking account of the technical requirements given by the manufacturer and the instrument calibrating laboratory.
To ensure that the equipment is operating correctly, he shall, before and after the event, supervise a set of measurements in conjunction with the Judges and under the supervision of the Referee, to confirm agreement with results achieved using a calibrated and verified steel tape
Wie soll bei einem Einspruch nachgemessen werden? Eine Kontrollmessung würde ich nur veranlassen, wenn mir r selbst die Differenz zu groß vorkommt und der SR VDM auch Bedenken hat.
In der Regel sucht man sich sowohl bei EDM als auch bei VDM einen Punkt, mit dem man auch zwischen den Versuchen kontrollieren kann.