(30.10.2015, 23:18)Peter gridling schrieb: Wichtig wäre allerdings wahrscheinlich die Form zu wahren, d.h. wenn die (Online)-Meldung schriftlich (per E-Mail) bestätigt wird und nichts in den Teilnahmebedingungen diesbezüglich drinnen steht, gehe ich davon aus, dass ein rechtsgültige Vertrag geschlossen wurde und da wird es dann schwierig als Veranstalter wieder raus zu kommen.
Das ist, vermute ich, ein Punkt an dem Restle mit ihrer Klage ansetzen wird. Sie hatte bereits im Juli gemeldet und war nach eigener Aussage bis wenige Tage vor dem Wettkampf davon ausgegangen, dass sie ganz regulär beim Frankfurt-Marathon startet.
Wenn Schindler nicht wollte, dass sie startet, hätte man ihr das sofort nach Eingang der Meldung klar mitteilen müssen.
There is all the difference in the world between treating people equally and attempting to make them equal (Friedrich August von Hayek)