Vor 3 Stunden
(Gestern, 21:03)Oliver schrieb: Ich halte es ebenfalls für ausgeschlossen, dass der DLV einen Athleten für die Staffel nominiert, der zuvor kein einziges Rennen absolviert hat.
Ich habe bei meiner Überlegung ausschließlich an die Staffel-Teilnahme bei den Olympischen Spielen gedacht. Die Nominierung dafür liegt allein beim DLV, und ich hielte es für ausgeschlossen, dass man den Deutschen Rekordhalter nicht nominiert, wenn er zur Verfügung steht und in Form ist! Denn warum sollte er das nicht sein? Dass er nicht auf offiziellen Anlagen trainieren darf, beeinträchtigt sein sonst übliches Training als Sprinter praktisch nicht. In den letzten zwei Monaten vor Ablauf der Sperre dürfte er auch wieder ins Training einsteigen - meines Erachtens darf sich in dem Zeitraum der DLV dann auch seinen Leistungsstand nachweisen lassen, allein im Duell gegen die Uhr. Er muss dann bloß aufpassen, dass er keine Formfehler bei der Rückkehr macht und sich überall rechtzeitig anmeldet.
(Gestern, 19:35)TranceNation 2k14 schrieb: Habe kurz recherchiert. Wenn man vorläufig suspendiert ist, wird die Sperrzeit angerechnet. Da er das nicht, würde eine Sperre ab Urteil gelten. Dann kann er also ohne Gefahr für alles nominiert werden. Gut für die EM, und dann hoffen wir mal...
Ist das wirklich so eindeutig? Ich finde keine Quelle, die mir mit hundertprozentiger Sicherheit bestätigt, dass er nicht auch ab dem Zeitpunkt des Vergehens gesperrt werden könnte (was dann natürlich die Streichung der DM- und möglicher EM-Ergebnisse bedeuten würde). Ich fände es rechtlich höchst fragwürdig, ihm nur aufgrund nicht durch ihn zu verantwortender Verzögerungen bei der Entscheidungsfindung die Chance auf das für seine Berufsausübung überragend wichtige Ereignis Olympia zu nehmen (in dem Fall sollte er das vom CAS klären lassen!).
Aber hoffentlich sind die Überlegungen überhaupt realistisch, dass er mit einer Sperre von maximal zwei statt den üblichen vier Jahren davonkommt...

