Der CAS bestreitet nicht, dass Testosteron leistungsfördernd ist, ist aber der Meinung, dass es nicht leistungsfördernd genug ist, um daraus ein Startverbot ableiten zu können.
Kurzfassung:
Langfassung:
CAS-Entscheidung
http://www.tas-cas.org/fileadmin/user_up...ternet.pdf
Der relevante Teil kommt ab Artikel 489 (wer viel Zeit hat, darf gerne alles lesen, es ist durchaus lohnend)
499 das Gericht erkennt an, dass es eine wissenschaftliche Basis gibt Testosteron (T) als Marker für Hyperandrogenismus-Regulierungen (HAR) heranzuziehen
500 das Gericht ist der Meinung, dass die HAR eine Diskriminierung gegen Frauen darstellen und es daher einer hinreichenden Begründung für diese Regelungen bedarf (s. auch 513)
501 Die Beweislast, dass die HAR eine angemessenes Mittel zur Sicherstellung des legitimen Ziels eines fairen Wettbewerbs sind, liegt bei der IAAF
517 Implizite Grundannahme der HAR ist, dass einige Frauen einen signifikaten Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Frauen haben, der über dem Einfluss jedes anderen genetischen oder biologischen Faktors steht und von ähnlicher Bedeutung (wenn auch nicht Größenordnung) ist, wie der Wettbewewerbsvorteil, den Männer gegenüber Frauen haben. Der Grad des Wettbewerbsvorteils ist entscheidend
522 Zur Zeit gibt es keine hinreichenden wissenschaftlichen Beweise für den Grad des Vorteils, den androgen-sensitive hyperandrogene Frauen aus ihren erhöhten T-Werten gegenüber nicht-hyperandrogenen Frauen ziehen. Das Gericht ist der Ansicht, dass das bedeutsam ist. Es ist nicht selbstverständlich, dass eine Athletin mit einem T-Wert über 10nmol/L einen Wettbewerbsvorteil ähnlich dem eines Mannes genießt, also in der Größenordnung von 10-12% und nicht etwa nur 1% oder 3%
527 Das Gericht sieht die fehlenden Beweise für eine quantitative Beziehung zwischen erhöhten endogenen T-Werten und sportlicher Leistung als wichtigen Punkt an. Eine 1%ige Leistungssteigerung rechtfertigt bspws. keine Separierung innerhalb der Frauenklasse.
528 Um den Ausschluss einer Athletin vom Wettkampf zu rechtfertigen, ist Leistungssteigerung (die für exogenes T gegeben ist) allein kein ausreichendes Argument. Stattdessen steht die IAAF in der Pflicht nachzuweisen, dass T einen signifikanten Wettbewerbsvorteil bringt, der für einen unfairen Wettbewerb in der Frauenklasse sorgt
Kurzfassung:
Zitat:To regulate something this complex you have to find some form of compromise and in these science-related domains it’s difficult to strike the right balance,” she explains. “In Dutee Chand’s case it came down to a question of whether the IAAF regulations had a sufficiently solid scientific foundation. The Cas panel defined the crucial factor as being whether intersex athletes would have sufficient advantages to outweigh any female characteristics and make them comparable to male-performance levels. They assigned the burden of proof to the IAAF – and the party which has the burden of proof usually fails. When they assign the burden of proof they almost predetermine the legal outcome.”Quelle
Langfassung:
CAS-Entscheidung
http://www.tas-cas.org/fileadmin/user_up...ternet.pdf
Der relevante Teil kommt ab Artikel 489 (wer viel Zeit hat, darf gerne alles lesen, es ist durchaus lohnend)
499 das Gericht erkennt an, dass es eine wissenschaftliche Basis gibt Testosteron (T) als Marker für Hyperandrogenismus-Regulierungen (HAR) heranzuziehen
500 das Gericht ist der Meinung, dass die HAR eine Diskriminierung gegen Frauen darstellen und es daher einer hinreichenden Begründung für diese Regelungen bedarf (s. auch 513)
501 Die Beweislast, dass die HAR eine angemessenes Mittel zur Sicherstellung des legitimen Ziels eines fairen Wettbewerbs sind, liegt bei der IAAF
517 Implizite Grundannahme der HAR ist, dass einige Frauen einen signifikaten Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Frauen haben, der über dem Einfluss jedes anderen genetischen oder biologischen Faktors steht und von ähnlicher Bedeutung (wenn auch nicht Größenordnung) ist, wie der Wettbewewerbsvorteil, den Männer gegenüber Frauen haben. Der Grad des Wettbewerbsvorteils ist entscheidend
522 Zur Zeit gibt es keine hinreichenden wissenschaftlichen Beweise für den Grad des Vorteils, den androgen-sensitive hyperandrogene Frauen aus ihren erhöhten T-Werten gegenüber nicht-hyperandrogenen Frauen ziehen. Das Gericht ist der Ansicht, dass das bedeutsam ist. Es ist nicht selbstverständlich, dass eine Athletin mit einem T-Wert über 10nmol/L einen Wettbewerbsvorteil ähnlich dem eines Mannes genießt, also in der Größenordnung von 10-12% und nicht etwa nur 1% oder 3%
527 Das Gericht sieht die fehlenden Beweise für eine quantitative Beziehung zwischen erhöhten endogenen T-Werten und sportlicher Leistung als wichtigen Punkt an. Eine 1%ige Leistungssteigerung rechtfertigt bspws. keine Separierung innerhalb der Frauenklasse.
528 Um den Ausschluss einer Athletin vom Wettkampf zu rechtfertigen, ist Leistungssteigerung (die für exogenes T gegeben ist) allein kein ausreichendes Argument. Stattdessen steht die IAAF in der Pflicht nachzuweisen, dass T einen signifikanten Wettbewerbsvorteil bringt, der für einen unfairen Wettbewerb in der Frauenklasse sorgt
There is all the difference in the world between treating people equally and attempting to make them equal (Friedrich August von Hayek)