(01.08.2014, 10:21)Pollux schrieb:Das ist sowohl richtig wie auch falsch.(01.08.2014, 09:32)MZPTLK schrieb: Aber nenne mir doch bitte ein Beispiel,
wo ich falsch liege mit meiner Pauschalbehauptung.
Es dürstet mich danach, überzeugt zu werden!
Du liegst allein dadurch falsch, dass du die mögliche Folgenantizipation des Handelnden nicht in deine Feststellung integrierst. Damit ist deine Behauptung als Pauschalbehauptung notwendigerweise falsch.
Richtig ist, dass ich nicht explizit integriert habe.
Brauche ich auch nicht.
Ich bin nämlich ein Antizipierer von real antizipierenden Akteuren, in Personalunion Runterbrecher.
Darum liegst Du logisch richtig, aber positivistisch gesehen falsch, wenn Du mir kein Beispiel lieferst(2.Aufforderung, ich möchte keine Eunuchendiskussion).
Sollte das doch der Fall sein, nehme ich die Pauschalbehauptung zurück und behaupte das Gleiche für sagen wir 98,7 % der Fälle.