01.08.2014, 10:21
(01.08.2014, 09:32)MZPTLK schrieb: Aber nenne mir doch bitte ein Beispiel,
wo ich falsch liege mit meiner Pauschalbehauptung.
Es dürstet mich danach, überzeugt zu werden!
Du liegst allein dadurch falsch, dass du die mögliche Folgenantizipation des Handelnden nicht in deine Feststellung integrierst. Damit ist deine Behauptung als Pauschalbehauptung notwendigerweise falsch.