30.07.2019, 21:13
Die Grundrechte (sex.Orientierung etc.) müssen ja in allen Instanzen beachtet werden. Wenn das Bundesgericht da Zweifel gehabt hätte hätte es das gesagt.
Bei westlichen Gerichten gab es in den letzten Jahren nur sehr selten Beanstandungen .
Bei westlichen Gerichten gab es in den letzten Jahren nur sehr selten Beanstandungen .