28.04.2019, 06:12
Das Regelwerk sollte eigentlich unterschiedliche Auffassungen verhindern.
Logisch betrachtet können sich die Bestimmungen der IWR - was das Abringen von Markierungen betrfft - nur auf den Teil der (Gesamt)laufbahn beziehen, den der Sortler/die Sportlerin nutzen darf, also auf die zugewiesene Laufbahn. Aber was ist schon logisch? Jetzt hier darüber zu diskutieren ist müßig.
Logisch betrachtet können sich die Bestimmungen der IWR - was das Abringen von Markierungen betrfft - nur auf den Teil der (Gesamt)laufbahn beziehen, den der Sortler/die Sportlerin nutzen darf, also auf die zugewiesene Laufbahn. Aber was ist schon logisch? Jetzt hier darüber zu diskutieren ist müßig.