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Tiefstart - Halloo - 25.04.2019

Beim Hürdensprint gibt es- mehr im Nachwuchsbereich - das Problem, die erste Hürde in der richtigen Entfernung zu überlaufen. Entweder müssen die Schritte zu kurz gesetzt werden, oder zu lang - das auch bei einem Wechsel des beim Start vorderen Beines. Wenn es mit einem Schritt weniger (noch) nicht klappt also die Konsequenz, die Startstellung (li.-re.) zu wechseln mit dem Nachteil, zu dicht an der ersten Hürde zu sein. In diesem Fall finde ich es besser, die Startblöcke entsprechend weiter weg von der Startlinie zu postieren, um keinen Tempoverlust zu erleiden. Dabei wäre es hilfreich, eine kleine Markierung an der Stelle der gedachten Startlinie anzubringen, um die Startstellung exakt messen und in der trainierten Startstellung starten zu können. 
Jetzt zur Frage: Lt. IWR dürfen auf und neben der Laufbahn (bis auf Staffeln) keine Markierungen angebracht oder Gegenstände postiert werden. Das gilt demnach nicht für den Bereich vor der Laufbahn - dem Startbereich. Bei der Regel Start wird  auf Markierungen nicht eingegangen. Also dürfte  das Anbringen einer kleinen Markierung regelkonkorm (weil nicht verboten)  sein. Sowas wird bei  Kampfrichteraus- und fortbildungen nicht gelehrt, weil es ein ausgefallenes Thema ist.
Kann jemand meine Auffassung widerlegen, und nach welcher Bestimmung? Es ist nämlich nervend, vor Ort in Diskussionen verwickelt zu werden.


RE: Tiefstart - Halloo - 25.04.2019

Upps lieber Mod., kannst du das zum Kampfrichterwesen rüberziehen?
Danke

erledigt


RE: Tiefstart - Prometheus2000 - 27.04.2019

Naja, du gibst ja die Begründung schon selber mit. wie in 163.7 geschrieben ist, dürfen keine Markierungen auf die Laufbahn geklebt werden. Die Laufbahn umfasst ja die komplette 400 m Rundbahn generell und nicht nur den momentanen Abschnitt, auf denen die Läufe stattfinden. Und der Startbereich gehört ganz klar zur Laufbahn dazu.
Eine weitere Startlinie entspricht ja genau dem, was in der Regel steht. Es muss nicht immer alles wortwörtlich drinstehen, sonst müsste ja jeder Sonderfall deklariert sein.
Wenn ich SR Bahn/ Start wäre, würde ich das nicht akzeptieren, weil eindeutig durch die Regel verboten.

Mein Vorschlag: Ausmessen des Abstands mit Zentimetermaß. Gibt ja diese aufrollbaren, einen Meter langen Bänder. Und dann halt von der normalen Linie ausmessen.


RE: Tiefstart - Halloo - 27.04.2019

Preometheus 2000, so wie du kann man es natürlich auch sehen. Für mein Verständnis jedoch ist die Laufbahn (was die Regelung der Markierungen betrifft) jeweils der Teil der gesamten Rundbahn, der beim entsprechendem Wettbewerb durch den/r Wettkämpfer/in regelkonform genutzt werden darf - d.h. z.B. beim 80m Hürdensprint die zutreffende Bahn von der Start- bis zur Ziellinie. Wäre sinnvoll gewesen, das im Regelwerk zu konkretisieren.                                                                   Danke für den Tip, Abstände mit einem aufrollbaren Zentimetermaß auszumessen. Darauf wär ich nie im Leben gekommen  Big Grin ‌Das kann man auf andere Weise genauso gut hinbekommen, ein Bandmaß ist vollkommen überflüssig. Trotzdem hat man  im Nachwuchsbereich oft ein Problem, bei korrekt ausgemessenem Abstand der Startblöcke zur Startlinie, nicht den korrekten Abstand der Blöcke zur (gedachten und nicht vorhandenen korrigierten Startlinie, wo die Hände aufliegen) hinzukriegen. Routiniers kriegen das in der Regel gut hin.


RE: Tiefstart - Prometheus2000 - 27.04.2019

Du siehst, es gibt unterschiedliche Auslegungen der Regeln, gerade, wenn man von der Intention des nicht-geschriebenen Teils ausgeht. Und so wird das auch bei den Schiedsrichtern sein. 
Da wird man zu keiner einhelligen Lösung kommen und man wird hinnehmen müssen, dass es da unterschiedliche Auffassungen gibt.


RE: Tiefstart - Halloo - 28.04.2019

Das Regelwerk sollte eigentlich unterschiedliche Auffassungen verhindern.
Logisch betrachtet können sich die Bestimmungen der IWR - was das Abringen von Markierungen betrfft - nur auf den Teil der (Gesamt)laufbahn beziehen, den der Sortler/die Sportlerin nutzen darf, also auf die zugewiesene Laufbahn. Aber was ist schon logisch?  Jetzt hier darüber zu diskutieren ist müßig.


RE: Tiefstart - Doberaner - 28.04.2019

(27.04.2019, 20:32)Halloo schrieb: Preometheus 2000, so wie du kann man es natürlich auch sehen. Für mein Verständnis jedoch ist die Laufbahn (was die Regelung der Markierungen betrifft) jeweils der Teil der gesamten Rundbahn, der beim entsprechendem Wettbewerb durch den/r Wettkämpfer/in regelkonform genutzt werden darf - d.h. z.B. beim 80m Hürdensprint die zutreffende Bahn von der Start- bis zur Ziellinie. Wäre sinnvoll gewesen, das im Regelwerk zu konkretisieren. 
Laufbahn in den IWR meint tatsächlich die gesamte Rundbahn. Da sollte es auf DLV-Ebene wenig abweichende Meinungen geben.


RE: Tiefstart - Drizzt - 28.04.2019

Da der Start hinter der Startlinie stattfindet,zählt der Teil,auf dem man startet,doch wohl eigentlich auch zur Laufbahn und nicht erst der Bereich ab der Startlinie.


RE: Tiefstart - Diak - 29.04.2019

mal abgesehen von der Regel: Ich habe noch nie erlebt, dass Athlet*innen, nur weil sie den Block versetzt haben, das Gefühl verloren hätten, wo die Hände hingehören. Das sollte man schon schaffen und Athlet*innen auch darin bestärken und schulen, dass sie wissen, wie die Gelenkwinkel und Schwerpunkte zu sein haben: also nur Mut, und nicht alles verkomplizieren.


RE: Tiefstart - Paragraf - 29.04.2019

Außerdem kann man doch den Abstand der gedachten Startlinie von der richtigen Startlinie aus dem Training kennen und beim Einnehmen der Startposition mit Handlängen oder -breiten o.ä. abmessen.