(09.05.2018, 08:03)diwa schrieb: Stellt sich die Frage: Ist es zulässig, wenn ein Athlet unter einem Pseudonym startet?
Disclaimer: IANAL
Meine Einschätzung:
Nein. Ein Athlet, der einen Startpass hat, stimmt der elektronischen Verarbeitung seiner persönlichen Daten für die Wettkampfabwicklung zu. Wenn allerdings dieser Athlet nach dem Wettkampf sein Recht auf Vergessen geltend macht, ist der Name in allen Ergebnislisten vollständig zu anonymisieren (also sicherlich nicht so, wie in der obigen Ergebnisliste)
There is all the difference in the world between treating people equally and attempting to make them equal (Friedrich August von Hayek)