17.12.2017, 16:25
(17.12.2017, 16:09)RalfM schrieb: Mit der Erfahrung von 416 herablassenden und/oder überheblichen Bemerkungen (Mindestzahl) während der letzten drei Jahre frage ich mich durchaus, ob ein Unterschied zwischen den diskursiven Argumenten von roter und schwarzer Seite bestehen darf. Dieser bedürfte einer Begründung.
Wende dich vertrauensvoll an Diskusmann mit der Bitte um Begründung. Er ist der einzige, der hier entscheidet, ob etwas bestehen darf oder nicht.

Valar aus is.

