11.11.2017, 13:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.11.2017, 13:32 von Atanvarno.
Bearbeitungsgrund: Yahoo Tracking Link ersetzt
)
Hier der Text
Es ist also ein Fall, der nun den DOSB beschäftigen wird. Wenn es tatsächlich dabei bleiben sollte, dass das 'Dritte Geschlecht' eingeführt wird, so müssen alle (hatte ich schon erwähnt) drei Geschlechtsklassen im Sport die gleichen Rechte und Pflichten haben. Was denn sonst ? Unser allseits beliebter WLAD würde dazu sagen : "besissenesituation !"
Nach meiner Meinung sollten die Karlsruher Richter ihre Entscheidung schnellstens korrigieren und kein 'drittes Geschlecht' fordern.
Es muss eine andere Lösung für intersexuelle Personen erarbeitet werden, die sich ausschließlich mit der individuellen Identität beschäftigt. Für einen Geschlechtseintrag (Geburtenregister oder Pass etc.) hatte der Deutsche Ethikrat empfohlen, den zusätzlichen Eintrag 'anderes' zuzulassen. Das würde zumindest das eindeutige 'dritte Geschlecht' verhindern. Und somit auch die sportlichen Bestimmungen - hier IWR - nicht betreffen.
Heinz Engels, Mainz
Es ist also ein Fall, der nun den DOSB beschäftigen wird. Wenn es tatsächlich dabei bleiben sollte, dass das 'Dritte Geschlecht' eingeführt wird, so müssen alle (hatte ich schon erwähnt) drei Geschlechtsklassen im Sport die gleichen Rechte und Pflichten haben. Was denn sonst ? Unser allseits beliebter WLAD würde dazu sagen : "besissenesituation !"
Nach meiner Meinung sollten die Karlsruher Richter ihre Entscheidung schnellstens korrigieren und kein 'drittes Geschlecht' fordern.
Es muss eine andere Lösung für intersexuelle Personen erarbeitet werden, die sich ausschließlich mit der individuellen Identität beschäftigt. Für einen Geschlechtseintrag (Geburtenregister oder Pass etc.) hatte der Deutsche Ethikrat empfohlen, den zusätzlichen Eintrag 'anderes' zuzulassen. Das würde zumindest das eindeutige 'dritte Geschlecht' verhindern. Und somit auch die sportlichen Bestimmungen - hier IWR - nicht betreffen.
Heinz Engels, Mainz

