Zitat:Verlässt ein Läufer freiwillig die Laufbahn, darf er danach den Lauf
nicht mehr fortsetzen.
Ich hatte die Diskussion vor ein paar Jahren auch, die Meinung was genau ein "Verlassen der Bahn" ist, ist nicht so eindeutig. Einige meinten zur Laufbahn gehören ausschließlich die 8 Laufbahnen (so vorhanden), ein anderer Standpunkt war dazu zählte die gesamte Tartanbahn da alles zum Laufbereich gehört - ich darf z.B. durchaus im umstrittenen Bereich überholen (Z.B. Marathonstart im Stadion, lediglich ein Verlassen nach außen oder in den Innenbreich wird dann als "Verlassen der Bahn" bewertet)
Habe ich in den Regularien da irgendetwas übersehen, finde nichts was diesen Absschnitt noch explizit definiert. Ansonsten gilt der Bereich zwischen Abgrenzung zum Innenraum und Abgrenzung nach Außen als "Laufbahn". (Diese Meinung vertrat auch ein Kampfrichterausbilder des DLV)