04.03.2017, 13:32
Vermutlich wird er die Öffnung der B-Probe beantragt haben, da er dafür bis zu drei Tage Zeit hat (da kann mich aber auch meine Erinnerung täuschen), wird hier noch kein Ergebnis vorliegen - es ist also ein Verdacht aber kein Beweis, damit ist noch keine Sperre ausgesprochen. Ich denke aber, dass wohl auch die B-Probe nichts anderes erbringen wird und er dann nachträglich gesperrt wird - ist schon ärgerlich, aber eine "prophylaktische Sperre" deckt sich nun mal nicht mit unserem Rechtsverständnis - eher mit dem von Erdogan…