10.02.2017, 14:17
(10.02.2017, 12:47)jonas90 schrieb: Ich dachte immer, Sonderstartgenehmigungen müssen begründet sein? Klar, dass der DLV diese nicht öffentlich macht und wir daher nur Mutmaßungen anstellen können.Wieso ist das klar?
Sollte nicht der normerfüllende startende Läufer ein Anrecht haben, zu erfahren, aus welchem Grund der neben ihm an der Startlinie Stehende ohne Norm dort stehen und starten darf?
(Bzw. welche Kriterien er selbst im nächsten Jahr erfüllen muss, um ohne Norm starten zu dürfen?)