07.01.2017, 14:01
(07.01.2017, 12:53)diwa schrieb:(06.01.2017, 20:21)RalfM schrieb: Wenn es zwischen Sponsoren und Athleten andere Verabredungen gibt (oder eben nicht) hat die Verbands-LA damit nichts zu tun.
Ja, für Volksläufe, Kirmesveranstaltungen und Presseauftritte.
Wenn der Athlet an Wettkämpfen teilnehmen will, deren Ergebnis er nicht nur für sich persönlich gewertet werden will, muss er ein Vereintrikot tragen.
Ob dieses vom Vereinssponsor oder vom persönlichen Sponsor ist, ist eine Sache die zwischen Athlet und Verein ausgemacht werden muss.
Es gibt durchaus Vereine, bei denen die breite Masse mit Trikots der MArke X, der von der Marke Y gesponsorte Athlet mit deren Trikot antritt.
Beide sind aber als Vereinstrikot erkennbar.
Ein reines "Markentrikot" ist bei allen offiziellen Veranstaltungen ab Kategorie 1 nicht zulässig.
Dass das trotzdem nicht bemängelt wird (z.B. bei Diamond-League Meetings, bei denen die eine Hälfte des Feldes in NIKE-Hemdchen, die andere in Adidas-Hemdchen rumläuft), ist eine der vielen Inkonsequenzen des Systems.
Ciao
dirk
[/quote]
Alles richtig. Kann man in der IWR nachsehen. Kapitel 1 und 2 und Regeln 141 bis 143. Wer für einen (DLV-Mitglieds-) Verein bei einer vom Verband genehmigten Veranstaltung startet, der muss das Vereinstrikot tragen. Es gibt aber auch kleinere (meist Werfertage) Veranstaltungen, da werden oft 'beide Augen zugedrückt'......alles kein Problem, wenn der/die TeilnehmerIn ein Vereinsmitglied ist. Wenn er/sie es nicht ist, dann startet er /sie aW /aK.