Direktlink zum Schiedsspruch
http://www.nada.de/fileadmin/NADAjus_Sch...P_0715.pdf
Ein paar Punkte, die Bezug zu den im Threadverlauf vorgebrachten Argumenten haben
http://www.nada.de/fileadmin/NADAjus_Sch...P_0715.pdf
Ein paar Punkte, die Bezug zu den im Threadverlauf vorgebrachten Argumenten haben
Zitat:Die LSI Medience Corporation hat die Nachweisgrenze für Darbepoetin mit 1,0pg/ml angegeben. Die vom Institut für Biochemie der DSHS Köln in der Probe des Schiedsbeklagten detektierte Konzentration von Darbepoetin betrug ca. 0,5pg/ml. Diese Konzentration konnte folglich anhand der Methode der Massenspektrometrie nicht nachgewiesen werden. Demgegenüber befindet sich diese Konzentration innerhalb der Nachweisgrenze (Limit of Detection) von 0,3 pg/ml, die vom Institut für Biochemie der DSHS Köln für das SAR-PAGE-Verfahren festgesetzt wurde
Zitat:[,..]beruhen die vom Sachverständigen Prof. Dr. Dr. Perikles Simon in seinem Gutachten vorgenommenen Berechnungen eines positiven prädikativen Wertes, der Sensitivität und der Spezifität zu weiten Teilen auf Mutmaßungen und sprechen aus Sicht des Schiedsgerichts, wenn überhaupt, für eine erhöhte Wahrscheinlichkeit falsch negativer Proben
Zitat:Der Umstand, dass das Verfahren der Massenspektroskopie innerhalb der Nachweisgrenze über eine besonders hohe Spezifität verfügt, steht der Anwendung anderer Methoden mit höherer Sensitivität nicht entgegen. Ein Abstellen auf das der Massenspektrometrie, wie es der Schiedsbeklagte fordert, hätte zwangsweise eine Erhöhung der Anzahl der falsch negativen Befunde zur Folge
There is all the difference in the world between treating people equally and attempting to make them equal (Friedrich August von Hayek)