(16.09.2016, 15:36)gera schrieb:(16.09.2016, 09:49)Atanvarno schrieb: Ganz verbieten wird nicht gehen, denn was macht man, wenn der Athlet in einem Notfall (unter Umständen auch lebensbedrohlich) tatsächlich genau ein auf der Liste stehendes Mittel braucht?
Ist das nicht eher ein leicht zu lösender Fall?
Wenn er das auf der Liste stehende Medikament wirklich braucht, muss er es bekommen.
Kann dann aber eine weile nicht im Wettkampf starten.
Je weniger Ausnahmen, desto gerechter.
Ich kann mich gut an den Fall erinnern, als Sabine einen Mirgräneanfall mitten im Götzis-Mehrkampf bekam und sie total neben sich stand. Das ist wirklich fürchterlich. Eine andere Bekannte hat dann ein Medikament dagegen aus der Apotheke geholt. Ich habe ihr noch eingeschärft, ja die Dopingbestimmungen zu beachten. Mir war ganz mulmig zumute. Man kannte sich aber wohl aus.
Gibt es eigentlich eine Alternativliste für spezielle Fälle?
Gertrud

