04.08.2016, 15:36
Dieses Gelaber von der "Unschuldsvermutung" geht mir auf den Geist.
Wenn jemand im Bus fährt und kein Ticket hat, gilt auch nicht die Unschuldsvermutung. Und wenn er ein Ticket von einer Fälscherwerkstatt hat, gilt sie auch nicht. Er kann dann höchstens die Fälscherwerkstatt verklagen.
Und wenn einer bei Olympia nicht nachweisen kann, dich dem Dopingtestsystem unterworfen zu haben, dann gilt auch nicht die Unschuldsvermutung. Und wenn er seine Bescheinigung aus einer "Fälscherwerkstatt" hat, gilt sie auch nicht. Er kann höchstens die Fälscherwerkstatt verklagen.
Wär ja noch schöner, dann würde ich meine Athleten gar nicht mehr testen, es würde ja immer noch die "Unschuldsvermutung" gelten, und sie könnten munter gedopt für mich Medaillen sammeln (Russland macht's gerade vor - dank IOC werden sich andere ein Beispiel nehmen).
Das hat nichts mit Rechtsempfingen und Rechtsstaat und "im Zweifel für den Angeklagten" zu tun: wer nicht nachweisen kann, dass er zugelassen werden muss, hat Pech gehabt. Und wenn er daran nicht selbst schuld ist, muss er sich an den halten, der Schuld ist, und nicht an den, der ihn nicht zulässt.
Wenn jemand im Bus fährt und kein Ticket hat, gilt auch nicht die Unschuldsvermutung. Und wenn er ein Ticket von einer Fälscherwerkstatt hat, gilt sie auch nicht. Er kann dann höchstens die Fälscherwerkstatt verklagen.
Und wenn einer bei Olympia nicht nachweisen kann, dich dem Dopingtestsystem unterworfen zu haben, dann gilt auch nicht die Unschuldsvermutung. Und wenn er seine Bescheinigung aus einer "Fälscherwerkstatt" hat, gilt sie auch nicht. Er kann höchstens die Fälscherwerkstatt verklagen.
Wär ja noch schöner, dann würde ich meine Athleten gar nicht mehr testen, es würde ja immer noch die "Unschuldsvermutung" gelten, und sie könnten munter gedopt für mich Medaillen sammeln (Russland macht's gerade vor - dank IOC werden sich andere ein Beispiel nehmen).
Das hat nichts mit Rechtsempfingen und Rechtsstaat und "im Zweifel für den Angeklagten" zu tun: wer nicht nachweisen kann, dass er zugelassen werden muss, hat Pech gehabt. Und wenn er daran nicht selbst schuld ist, muss er sich an den halten, der Schuld ist, und nicht an den, der ihn nicht zulässt.