25.06.2016, 09:29
(25.06.2016, 08:16)alex72 schrieb: Rechtstaaliche Grundsätze lassen es einfach nicht zu dass ein Ersttäter mehr als vier Jahre gesperrt wird.
Die Alternative wäre, die Dopingsünder für unzurechnungsfähig zu erklären und sie zum eigenen Schutz und dem der Gesellschaft von ihrer Droge / dem Sport fern zu halten

Einem Insassen einer Psychatrie sagt auch niemand : "noch 3 Jahre, 5 Monate und 4 Tage". Ein Arzt verliert seine Approbation wenn er gegen die Standesregeln verstößt, ein Polizist fliegt aus dem Dienst wenn er bei Trunkenfahrt erwischt wird, einen Lehrer stellen wir nicht ein, wenn er politisch zu weit links oder rechts (obwohl ich hier ein naja anfügen muss) angesiedelt ist > alles rechtsstaatlich korrekt… und “sportliche Betrüger" bekommen einen Klaps auf die Finger?