27.05.2016, 15:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.05.2016, 15:45 von Oliver.
Bearbeitungsgrund: Layout
)
Sehr geehrter Herr XXXXXXX,
vielen Dank für Ihr E-Mail.
Aus rechtlichen Gründen ist es uns leider nicht möglich „Hypomeeting Götzis Tag 1“ und „Hypomeeting Götzis Tag 2“ im Ausland als Livestream oder nachträglich zum Ansehen zur Verfügung zu stellen.
Natürlich ist es im Sinne des ORF unseren Zuseherinnen und Zusehern so viele Sendungen wie möglich zur Verfügung zu stellen, in manchen Fällen lassen es die Ausstrahlungsrechte jedoch leider nicht zu, Inhalte weltweit online verfügbar zu machen.
Der ORF ist als Stiftung öffentlichen Rechts dem ORF-Gesetz und den darin enthaltenen Aufträgen verpflichtet. Die im Vergleich geringe Anzahl an gebührenpflichtigen Haushalten zwingt den ORF zur – auch im Gesetz festgeschriebenen – Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit im Einsatz seiner Mittel und somit auch zu einer wirtschaftlich angemessenen Praxis des Lizenzerwerbs. Konkret bedeutet dies, dass der ORF für zahlreiche Produktionen lediglich die Senderechte für Österreich und Südtirol erwerben kann – weltweite Senderechte würden die finanziellen Möglichkeiten des ORF überschreiten.
Aus diesen (rechtlichen Gründen) können daher manche Sendungen nur mit österreichischer IP Adresse, also in Österreich, angesehen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Freundliche Grüße
Stefan Lange
Drecks Verein...
Immerhin soll das Wetter ja schön werden...ach nein, wird ja gewittern...
vielen Dank für Ihr E-Mail.
Aus rechtlichen Gründen ist es uns leider nicht möglich „Hypomeeting Götzis Tag 1“ und „Hypomeeting Götzis Tag 2“ im Ausland als Livestream oder nachträglich zum Ansehen zur Verfügung zu stellen.
Natürlich ist es im Sinne des ORF unseren Zuseherinnen und Zusehern so viele Sendungen wie möglich zur Verfügung zu stellen, in manchen Fällen lassen es die Ausstrahlungsrechte jedoch leider nicht zu, Inhalte weltweit online verfügbar zu machen.
Der ORF ist als Stiftung öffentlichen Rechts dem ORF-Gesetz und den darin enthaltenen Aufträgen verpflichtet. Die im Vergleich geringe Anzahl an gebührenpflichtigen Haushalten zwingt den ORF zur – auch im Gesetz festgeschriebenen – Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit im Einsatz seiner Mittel und somit auch zu einer wirtschaftlich angemessenen Praxis des Lizenzerwerbs. Konkret bedeutet dies, dass der ORF für zahlreiche Produktionen lediglich die Senderechte für Österreich und Südtirol erwerben kann – weltweite Senderechte würden die finanziellen Möglichkeiten des ORF überschreiten.
Aus diesen (rechtlichen Gründen) können daher manche Sendungen nur mit österreichischer IP Adresse, also in Österreich, angesehen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Freundliche Grüße
Stefan Lange
Drecks Verein...
Immerhin soll das Wetter ja schön werden...ach nein, wird ja gewittern...

