15.04.2016, 14:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.04.2016, 14:35 von Sprunggott.)
(14.04.2016, 20:54)Atanvarno schrieb: "Dass die 2005er-Proben nicht gerichtsfest verwertbar sind, ändert doch nichts daran, dass sie eine verbotene Substanz enthielten. Freigesprochen aufgrund eines Verfahrensfehlers - das nennt man in Deutschland einen Freispruch zweiter Klasse."
Da gebe ich Recht - Verfahren wegen Verfahrensfehler gewonnen heißt intern " bekennend schuldig" !
Auch nach dieser langen Zeit stand doch die WM 2005 unter dem (naiven) Motto:
Die Besten der Welt stellen sich im direkten Vergleich, um im FAIREN MITEINANDER den/ die Besten zu ermitteln.
Wir sollten wie im "Alten Grichenland" jeden Wettkämpfer vor dem Start, den Eid zum fairen Wettbewerb leisten lassen!
Früher wurde dann im Betrugsfall schon mal die Peitsche geschwungen, oder der Fuß abgeschlagen ....
Ich weiß nicht was heute für Strafen drohen wenn man vereidigt falsch aussagt (glaube Meineid in USA 1-3 Jahre Haft)?
Aber rechtskräftig Verurteilen kann man dann jeden, egal wer, wo und vor allen - es gibt keine Verjährung

LG