Wie schon mehrfach erwähnt: Die Förderung ist aber nicht Bestand des Teilnahmezwangs. Ein Athlet, der sich komplett selbst finanziert, auf jegliche Unterstützung des Verbandes verzichtet, muß sich trotzdem dem Zwang des Verbands unterstellen, siehe Arne Gabius 2012.
Valar aus is.