12.03.2016, 08:31
Die Tücken liegen im Detail der Verträge…
Ein Veranstalter ist Ausrichter und hätte somit Hausrecht, soweit korrekt, um allerdings eine Veranstaltung im Rahmen von Diamond League oder auch anderen den internationalen zugeordenten Leichtathletikverbänden durchführen zu dürfen, gibt es sehr strikte Vorgaben - der Ausrichter ist damit nicht völlig frei in seinen Ein- und Ausladungen. Hat ein Athlet die Berechtigung für die Teilnahme für EINE DL-Veranstaltung, muss ihm / ihr auch die Teilnahme an den anderen Veranstaltungen gestattet sein damit er/sie um den Gesamtsieg mitkämpfen kann.
Eigentlich eine sinnvolle Idee, damit keine Willkür entstehen kann. Gäbe es ein ein Anti-Doping-Gesetz aufgrund dessen zum Beispiel ein Visum nicht erteilt würde, müsste der Athlet vor einem ordentlichen Gericht klagen. Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen erscheint mir mittlerweile kein Szenario mehr absurd genug, damit Anwälte nicht schon darüber nachgedacht haben.
Das Athleten an bestimmten Veranstaltungen nicht teilnehmen konnten ist real schon vorgekommen (zuletzt WM in Peking, Visaanträge wurden "zu spät" gestellt, muss mal schauen ob ich die Namen der Athleten wiederfinde, es waren aber eher "Nobodies"), schlägt allerdings nur nennenswerte Wellen wenn es sich um absolute Top-Athleten handelt. Diese nationale "Waffe" könnte allerdings zu Verzerrungen in solchen Wettbewersreihen wie der DL etc. führen und damit die ganze Serie gefährden - da ist man dann doch vorsichtiger… geht schließlich um VIEL GELD…
Sinnvoll regeln kann es letztlich nur der Sport selbst, aber hier scheint mir schon der Geist unwillig!
Ein Veranstalter ist Ausrichter und hätte somit Hausrecht, soweit korrekt, um allerdings eine Veranstaltung im Rahmen von Diamond League oder auch anderen den internationalen zugeordenten Leichtathletikverbänden durchführen zu dürfen, gibt es sehr strikte Vorgaben - der Ausrichter ist damit nicht völlig frei in seinen Ein- und Ausladungen. Hat ein Athlet die Berechtigung für die Teilnahme für EINE DL-Veranstaltung, muss ihm / ihr auch die Teilnahme an den anderen Veranstaltungen gestattet sein damit er/sie um den Gesamtsieg mitkämpfen kann.
Eigentlich eine sinnvolle Idee, damit keine Willkür entstehen kann. Gäbe es ein ein Anti-Doping-Gesetz aufgrund dessen zum Beispiel ein Visum nicht erteilt würde, müsste der Athlet vor einem ordentlichen Gericht klagen. Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen erscheint mir mittlerweile kein Szenario mehr absurd genug, damit Anwälte nicht schon darüber nachgedacht haben.
Das Athleten an bestimmten Veranstaltungen nicht teilnehmen konnten ist real schon vorgekommen (zuletzt WM in Peking, Visaanträge wurden "zu spät" gestellt, muss mal schauen ob ich die Namen der Athleten wiederfinde, es waren aber eher "Nobodies"), schlägt allerdings nur nennenswerte Wellen wenn es sich um absolute Top-Athleten handelt. Diese nationale "Waffe" könnte allerdings zu Verzerrungen in solchen Wettbewersreihen wie der DL etc. führen und damit die ganze Serie gefährden - da ist man dann doch vorsichtiger… geht schließlich um VIEL GELD…
Sinnvoll regeln kann es letztlich nur der Sport selbst, aber hier scheint mir schon der Geist unwillig!