10.03.2016, 10:35
Also, ich bin kein Jurist.
Mir will auch garnicht richtig einleuchten, dass eine Dopingstrafe überhaupt ein juristisches Problem ist.
Das der Staat nach Dopinggesetzen von sich aus eingreift, ist gut , aber ein anderes Problem.
Jede Gaststätte , jeder Partybeteiber hat ein Hausrecht und kann bestimmen, wer an seiner Veranstaltung teilnehmen darf.
Wenn ein Verband, der Meisteschaften u.a. ausrichtet gewisse Sportler nach vorher bekannten Regeln nicht zulässt, verbietet doch dem Sportler nicht, seinen Sport weiter zu betreiben, nur eben nicht bei Veranstaltungen diese Verbandes.
Wo ist da ein generelles Verbot ?
Sehe ich das zu naiv ?
Mir will auch garnicht richtig einleuchten, dass eine Dopingstrafe überhaupt ein juristisches Problem ist.
Das der Staat nach Dopinggesetzen von sich aus eingreift, ist gut , aber ein anderes Problem.
Jede Gaststätte , jeder Partybeteiber hat ein Hausrecht und kann bestimmen, wer an seiner Veranstaltung teilnehmen darf.
Wenn ein Verband, der Meisteschaften u.a. ausrichtet gewisse Sportler nach vorher bekannten Regeln nicht zulässt, verbietet doch dem Sportler nicht, seinen Sport weiter zu betreiben, nur eben nicht bei Veranstaltungen diese Verbandes.
Wo ist da ein generelles Verbot ?
Sehe ich das zu naiv ?