28.11.2015, 20:28
(28.11.2015, 16:33)Javeling schrieb: Die privaten Geräte müssen nur beim Wettkampf (wenn sie persönlich benutzt werden) zur Verfügung gestellt werden, nicht beim Einwerfen (das Gerät könnte man bis zum Wettkampf auch in der Tasche lassen).
IWR 180.1: Vor Beginn des Wettbewerbs darf jeder Wettkämpfer Probeversuche am Wettkampfplatz ausführen. Bei den Stoß-/Wurfwettbewerben werden die Probeversuche stets in der ausgelosten Reihenfolge und immer unter Aufsicht der Kampfrichter ausgeführt.
Die Geräte werden von den Kampfrichtern von der Geräteprüfung geholt und stehen somit bereits beim Einwerfen/-stoßen allen zur Verfügung.
(28.11.2015, 16:33)Javeling schrieb: Die Siegerehrung gehört nicht zum Wettkampf (könnte ja auch erst am folgenden Tag stattfinden, oder aus bestimmten Gründen gar nicht).
IWR 143.1: [...] Die Siegerehrung und die Ehrenrunde gelten insoweit als Teil des Wettkampfs.
Und das hat die von Hellmuth beschriebenen Gründe.