31.10.2015, 22:54
(31.10.2015, 22:36)Atanvarno schrieb: Das Anforderungen, die das BVG für die Verhängung eines Berufsverbotes stellt, habe ich hier schon mehrfach gepostet. Sie sind sehr hoch (höher als die meisten denken).Aber wann würde ein Leichtathlet als Berufsportler anerkannt? Von der DLV-Mannschaft für Peking hat kaum ein Athlet "Sportler" als Beruf für die DLV-Broschüre angegeben. Wenn aber ein Athlet selbst "Bundespolizist" oder "Sportsoldat" als Beruf angibt, wäre eine Dopingsperre ein Berufsverbot? Den Beruf, den er selbst angegeben hat, kann er ja weiter ausüben.
Valar aus is.