31.10.2015, 14:30
Zitat:Beispiel Mainz-Marathon : Melde- u. Teilnahmebestätigung :
- - Aus : SANTANDER MARATHON, Mönchengladbach -:
Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmer) fest, das in der Ausschreibung der betreffenden Veranstaltung oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen. Wird vom Veranstalter ein Losverfahren für die Vergabe von Teilnahmeplätzen festgelegt, so akzeptiert der Teilnehmer dieses Verfahren mit seiner Anmeldung, die von seiner Seite aus verbindlich ist. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.
- Der Teilnehmer erhält nach Eingang und Erhalt der Anmeldung und des Teilnehmerbeitrags zur Abdeckung des Organisationsaufwandes, eine Anmeldebestätigung. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer zu jeder Zeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn.........
[b]Robb[/b]![]()
RE: Simret Restle-Apel klagt gegen Frankfurt-Marathon und DLV
(Heute 08:36)Atanvarno schrieb: schrieb:Wenn Schindler nicht wollte, dass sie startet, hätte man ihr das sofort nach Eingang der Meldung klar mitteilen müssen.Wirklich? Bei jedem halbwegs vernünftigen Onlineshop steht in den AGBs, dass der Vertrag erst durch die Auftragsbestätigung zustandekommt und die Bestellung durch den Kunden erstmal nur ein Angebot darstellt. Müßte man sich die Teilnahmebedingungen des Marathons durchlesen, ob da etwas ähnliches drinsteht.
Die ordnungsgemäße Abbuchung des Organisationsbeitrages gilt als endgültige Bestätigung der Meldung. Die schriftliche Teilnahmebestätigung wird ca. 14 Tage vor dem Marathon per Post zugesandt.