(21.10.2015, 18:09)Javeling schrieb: Da erübrigt sich eigentlich jede Klage vor Gericht.....nach meiner Meinung.Eigentlich schon, weil die Athleten sich diesen Richtlininien informell per Mitmachen unterwerfen.
Aber DLV+DOSB sind Subsysteme eines Rechtssystems, das gefragt ist oder gefragt werden kann, wenn höherrangige Rechte tangiert sein könnten.
Darum sind die Verbände ja auch beim Thema Doping chronisch überfordert, weswegen dringendst vorvorgestern staatliche Verantwortung her muss.


