(20.10.2015, 08:55)MZPTLK schrieb: Ich kann Hellmuths Argumentation voll unterstützen.
Charles weiss, dass er es auf die vom DLV gemeinte Weise nicht geschafft hat und hat dann das Beste für sich rausgeholt.
Verständlich, aber nicht unbedingt zur Nachahmung empfohlen.
Dem DLV ist zu wünschen, künftig eindeutige, gerichtsfeste Formulierungen zu finden.
Dei gemeinte Weise sollte auch so formuliert werden.
Wenn das Bundesverfassungsgericht feststellt, dass der DLV: B-Norm oder 2x 17 m festgehalten hat ist es einfach nur klar was gilt.
B-Norm ohne Diskussion hat Friedeck erreicht. PUNKT.
Jeder hier im Forum sollte bedenken. Wer einen Vertrag mit einem Sponsor schliesst hat auch Rechte und Pflichten.
Der Vertrag könnte z.b über 100'000 EUR lauten. verteilt auf 50'000 Basis Marketing und weiter 50'000 wenn die Olympiaqualifikation geschafft wurde. Die B-norm würde ausreichen um dieses Merkmal zu erfüllen.