13.10.2015, 11:59
Zitat:"Zweimal 17 Meter, das heißt zweimal 17 Meter. Das heißt nicht in zwei verschiedenen Veranstaltungen", sagt Brunhilde Ackermann, Friedeks BGH-Anwältin.
Der siebzehnfache deutsche Meister war beim Meeting in Wesel im Juni 2008 die vom DLV geforderte Normweite von 17 Metern zweimal gesprungen - allerdings innerhalb dieses einen Wettkampfes.
Der DLV verlangte, dass sie bei zwei verschiedenen Wettkämpfen (Jav. Veranstaltungen) erbracht wird.
*22.07.2015 - 19:17 Uhr : Nach meiner Meinung ist das richtig und braucht auch nicht besonders erwähnt werden. Denn in allen technischen Disziplinen mit 6 Versuchen (im Hoch- und Stabhoch mit mehr oder weniger Versuchen) wäre eine (zweimalige) geforderte Norm innerhalb eines Wettkampfes ein großer Vorteil gegenüber allen anderen Disziplinen mit nur einer Versuchsmöglichkeit.
Dieser Vorteil gehört in der Sportart Leichtathletik nicht zum FAIR PLAY !
Und genau das sollte auch ein siebzehnfacher Deutscher Meister wissen !
Heinz Engels, Mainz
Zitat:Geschrieben von runner24 - Heute 10:45 Der BGH gibt Friedek recht, der DOSB ist schadenersatzpflichtig. Um die Höhe der Summe herauszufinden, geht der Fall wieder zurück nach Frankfurt. Auch eine Möglichkeit, wie sich Juristen selbst beschäftigen...*Ich bleibe bei meiner Aussage ! Es braucht nicht unbedingt erwähnt werden, da es keinen Vorteil für eine Disziplin innerhalb aller LA-Disziplinen geben darf.
http://www.sport1.de/leichtathletik/2015...atz-zahlen
Bei einem Wettkampf wird nur die beste Leistung gewertet. Alle anderen Leistungen dienen nur (bei einem Gleichstand) der Platzierung - sind 'Streichergebnisse', die in keiner Bestenliste erfasst werden -.
Die sportlichen Regeln bestimmt /bestimmen nicht der BGH, sondern immer noch die IWR.
Basta !
Heinz Engels, Mainz