(31.08.2015, 14:05)Astra schrieb: Wir haben gestern alle Katharina Molitor bewundert. Sie wird demnächst 32 und ist immer noch "Lehramtsstudentin".Hmmh, gibt es denn keine Übergangsregelung?
Was bedeutet das für sie? Im NRW werden die Lehramtsstudiengänge demnächst auslaufen und durch Batchelor-Studiengänge ersetzt.
Und dann? Ich weiss, dass die Studenten vorher fertig werden müssen, sonst haben sie "Pech" gehabt und keinen Abschluss.....
Ich habe folgendes auf dem Bildungsportal von NRW gefunden:
Übergang von den alten zu den neuen Studiengängen
Und dort steht u.a. folgendes:
Zitat:Bildungsportal NRW
Bis wann werden Erste Staatsprüfungen noch abgenommen?
Einen konkreten Stichtag für alle Studierenden gibt es nicht. Sofern Sie sich am 30. September 2011 noch in einem Studium nach den Vorschriften des Lehrerausbildungsgesetzes vom 2. Juli 2002 oder nach der Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs (VO-B/M) befinden, müssen Sie das Staatsexamen oder den Master bis spätestens vier Semester nach Ablauf der jeweiligen Regelstudienzeit ablegen.
Das ist in der Tat problematisch.