01.06.2014, 22:03
Lieber Drizzt.
In dem Fall muss man leider den genauen Wortlaut der Regeln beachten, auch wenn man gerne mal lieber auf sein Bauchgefühl vertraut. Zur allg. Aufklärung mal hier der Textauszug von 180.5:
"Ausgenommen beim Hoch- und Stabhochsprung hat ein Wettkämpfer in einem Durchgang nicht mehr als
einen zu registrierenden Versuch. Bei allen technischen Wettbewerben, ausgenommen im Hoch- und Stabhochsprung,
mit mehr als acht Teilnehmern, müssen jedem von ihnen zunächst drei Versuche gewährt werden,
den acht Wettkämpfern mit den besten gültigen Leistungen stehen drei weitere Versuche zu.
Im Fall des letzten Qualifikationsplatzes, wenn zwei oder mehr Athleten die gleiche beste Leistung haben, ist
Regel 180.19 anzuwenden. Wenn sich dabei ein Gleichstand ergibt, sind die gleichstehenden Athleten für
das Finale zu berücksichtigen."
Ich habe das entscheidende Wort mal fett markiert. Leider haben der Springer mit o.g.V. keine gültigen Versuche und die Regel greift hier nicht. Der weitere Satz der Regel kann auch hier nicht greifen.
Drei ungültige Versuche bei 2 Springern sind leider keine Leistung im Sinne des Regelwerks obwohl der gesunde Menschenverstand meint, dass das schon eine reife Leistung ist
Ja, Hellmuth, ich bin Kampfrichter resp. Schiedsrichter Sprung und vornehmlich im Weit/ Dreisprung auch bei Deutschen Meisterschaften im Einsatz.
Viele Grüße
In dem Fall muss man leider den genauen Wortlaut der Regeln beachten, auch wenn man gerne mal lieber auf sein Bauchgefühl vertraut. Zur allg. Aufklärung mal hier der Textauszug von 180.5:
"Ausgenommen beim Hoch- und Stabhochsprung hat ein Wettkämpfer in einem Durchgang nicht mehr als
einen zu registrierenden Versuch. Bei allen technischen Wettbewerben, ausgenommen im Hoch- und Stabhochsprung,
mit mehr als acht Teilnehmern, müssen jedem von ihnen zunächst drei Versuche gewährt werden,
den acht Wettkämpfern mit den besten gültigen Leistungen stehen drei weitere Versuche zu.
Im Fall des letzten Qualifikationsplatzes, wenn zwei oder mehr Athleten die gleiche beste Leistung haben, ist
Regel 180.19 anzuwenden. Wenn sich dabei ein Gleichstand ergibt, sind die gleichstehenden Athleten für
das Finale zu berücksichtigen."
Ich habe das entscheidende Wort mal fett markiert. Leider haben der Springer mit o.g.V. keine gültigen Versuche und die Regel greift hier nicht. Der weitere Satz der Regel kann auch hier nicht greifen.
Drei ungültige Versuche bei 2 Springern sind leider keine Leistung im Sinne des Regelwerks obwohl der gesunde Menschenverstand meint, dass das schon eine reife Leistung ist
Ja, Hellmuth, ich bin Kampfrichter resp. Schiedsrichter Sprung und vornehmlich im Weit/ Dreisprung auch bei Deutschen Meisterschaften im Einsatz.
Viele Grüße