Es scheint wohl noch Diskussionsbedarf bezüglich der Rekordanerkennung zu geben:
Die IWR (Regel 147) schließen gemischte Wettbewerbe unter 5000m grundsätzlich aus.
Der DLV erlaubt sie außerhalb von Meisterschaften. Die Frage ist, ob mit dieser Erlaubnis auch die Anmerkung 3 außer Kraft gesetzt ist.
Falls nicht, muss man wohl erstmal feststellen, ob Klosterhalfen unerlaubte Unterstützung bekommen hat. Wobei ich mich frage, wie man das feststellen bzw. beurteilen will.
Zitat:Die Leistung wurde in einem gemischten Rennen mit weiblichen und männlichen Läufern erzielt. Deshalb wird über die Anerkennung des Rekordes noch entschieden.Quelle
Die IWR (Regel 147) schließen gemischte Wettbewerbe unter 5000m grundsätzlich aus.
Der DLV erlaubt sie außerhalb von Meisterschaften. Die Frage ist, ob mit dieser Erlaubnis auch die Anmerkung 3 außer Kraft gesetzt ist.
Zitat:Gemischte Wettkämpfe in Laufwettbewerben dürfen in keinem Fall stattfinden, um Läufern eines Geschlechtes zu erlauben durch Läufer des anderen Geschlechtes gezogen oder unterstützt zu werden
Falls nicht, muss man wohl erstmal feststellen, ob Klosterhalfen unerlaubte Unterstützung bekommen hat. Wobei ich mich frage, wie man das feststellen bzw. beurteilen will.
There is all the difference in the world between treating people equally and attempting to make them equal (Friedrich August von Hayek)