11.08.2015, 20:48
(11.08.2015, 17:39)Robb schrieb: Man kann ja nicht alle zwei Jahre nachtesten, dafür dürften die Proben nicht ausreichen.
So oft wie die Proben der Russinnen aus dem 1500m WM-Endlauf 2005 schon nachuntersucht wurden, kann nicht mehr viel übrig gewesen sein

Ich denke auch, dass man sich gut überlegen muss, wann man einen Nachtest macht. Reicht eine minimale Verbesserung der Nachweisschwelle, oder wartet man besser ab, bis es ein neues Nachweisverfahren gibt?
Bis zum Ende der Verjährungsfrist zu warten macht insofern Sinn, dass man dann guten Gewissens sagen kann, die Proben nach dem bestmöglichen Verfahren untersucht zu haben.
Je öfter man die Probe auftaut und wieder einfriert, desto höher ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass ein Athlet erfolgreich vor dem CAS wegen unsachgemäßer Behandlung der Probe gegen eine Sperre klagen kann.
Ich empfinde diese Nachtests aber auch eher als PR-Maßnahme. Besser wäre es, das aktuelle Kontrollnetz dichter zu ziehen und bessere Nachweisverfahren zeitnah zu entwickeln und in den Einsatz zu bringen.
There is all the difference in the world between treating people equally and attempting to make them equal (Friedrich August von Hayek)

