22.07.2015, 21:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.07.2015, 21:34 von Hellmuth K l i m m e r.)
(22.07.2015, 19:17)Javeling schrieb: "Zweimal 17 Meter, das heißt zweimal 17 Meter. Das heißt nicht in zwei verschiedenen Veranstaltungen", sagt Brunhilde Ackermann, Friedeks BGH-Anwältin.BHG-Anwältin Brunhilde Ackermann wird das als Nicht-Leichtathletin natürlich anders sehen
Der DLV verlangte, dass sie [die Norm] bei zwei verschiedenen Wettkämpfen erbracht wird.
Nach meiner Meinung ist das richtig und braucht auch nicht besonders erwähnt zu werden. Denn in allen technischen Disziplinen mit 6 Versuchen wäre eine (zweimalige) geforderte Norm innerhalb eines Wettkampfes ein großer Vorteil gegenüber allen anderen Disziplinen mit nur einer Versuchsmöglichkeit.
Heinz Engels, Mainz

Fakt ist und war damals schon, dass der DLV unter "zwei Mal zu erbringen" immer nur verstand,
bei zwei Veranstaltungen zu erbringen.
D a s haben alle Sportler stets richtig verstanden, keiner dachte bis dahin daran, dass bei einem (1) Wettkampf die Q.-Norm zwei Mal erreicht werden müsse und das dann ausreicht.
Nun sind aber vom DLV ein für alle Mal Wortklaubereien ausgeräumt. (s. neu formulierte "Nominierungsrichtlinien")
Wie ich früher dazu schon bemerkte: ziemlich dreist von Friedek.

H. Klimmer / sen.