21.06.2015, 21:21
Zur "Besitzstrafbarkeit" von Dopingmitteln
Im FAZ-Artikel v. 17.6. (Autor: Reinsch) wird die Auffassung des ehem. Staatsanwaltes, Richters und Hochschulprofessors Dieter Rössner wiedergegeben, die meiner Meinung nach dazu dienen kann, den zum Doping neigenden Sportlern eine "Goldene Brücke zu bauen", nämlich, sie bei Besitz von Dopingmitteln zu entlasten.
Man meint, dass das Besorgen von entsprechenden Mitteln, wenn der Sportler noch unentschlossen ist, sie zu verwenden, nicht bestraft werden kann. Das ist sicher blauäugig! - Wer gibt (meist v i e l ) Geld aus, um die Präparate später zu vernichten?
"Aus dem objektiven Befund B e s i t z wird schnell auf die Absicht der V e r w e n d u n g geschlossen." - nimmt der Befürworter Rössner die unentschlossenen Sportler in Schutz.
Und das larmoyante Klagen der Sportler (Harting, Heidler), dass es möglich ist, dass andere ihnen D.mittel unterschieben, in die "zu 80 % des Wettkampfes und der Vorbereitung unbeobachteten eignen Taschen mogeln", ist wohl auch nur eine Schutzbehauptung.
Ich persönlich bin für die Bestrafung des Besitzes von leistungssteigernden Mitteln jeder Art, wenn sie bei gesunden, kraftstrotzenden Athleten gefunden werden.
(PS.: Sprinttrainer Springsteins Einlassung 2006, er habe umfangreiche Dopingmittel "nur für den Eigenbedarf" besessen, sind dann ein vergleichbarer, nicht zu bestrafender Tatbestand.
)
H. Klimmer / sen.
Im FAZ-Artikel v. 17.6. (Autor: Reinsch) wird die Auffassung des ehem. Staatsanwaltes, Richters und Hochschulprofessors Dieter Rössner wiedergegeben, die meiner Meinung nach dazu dienen kann, den zum Doping neigenden Sportlern eine "Goldene Brücke zu bauen", nämlich, sie bei Besitz von Dopingmitteln zu entlasten.
Man meint, dass das Besorgen von entsprechenden Mitteln, wenn der Sportler noch unentschlossen ist, sie zu verwenden, nicht bestraft werden kann. Das ist sicher blauäugig! - Wer gibt (meist v i e l ) Geld aus, um die Präparate später zu vernichten?
"Aus dem objektiven Befund B e s i t z wird schnell auf die Absicht der V e r w e n d u n g geschlossen." - nimmt der Befürworter Rössner die unentschlossenen Sportler in Schutz.
Und das larmoyante Klagen der Sportler (Harting, Heidler), dass es möglich ist, dass andere ihnen D.mittel unterschieben, in die "zu 80 % des Wettkampfes und der Vorbereitung unbeobachteten eignen Taschen mogeln", ist wohl auch nur eine Schutzbehauptung.
Ich persönlich bin für die Bestrafung des Besitzes von leistungssteigernden Mitteln jeder Art, wenn sie bei gesunden, kraftstrotzenden Athleten gefunden werden.

(PS.: Sprinttrainer Springsteins Einlassung 2006, er habe umfangreiche Dopingmittel "nur für den Eigenbedarf" besessen, sind dann ein vergleichbarer, nicht zu bestrafender Tatbestand.

H. Klimmer / sen.