21.05.2014, 09:25
(20.05.2014, 23:44)Drizzt schrieb: Ich denke, mit Vorleistungen sind die Ergebnisse der 3 Sprünge des Vorkampfs gemeint und keine Qualifikationen. Also gibts auch keine "Mogelei" des Sportlers,sondern "nur" nen Auswertungsfehler des Kampfrichters.Und dann die Versuche des anderen streichen? Also die 3 Versuche, die der eigentlich nicht zugelassene, auf Grund des Kampfrichterfehlers, gemacht hat?
Ich würde den Sportler,sofern es noch möglich ist,noch 3x nachspringen lassen.