Nach meinem besten Wissen und Gewissen : Nein.
Es gibt auch keine Regel, die bestimmt, dass man einen - oder jeden - 'ungültigen' Versuch
unverzüglich zu messen hat. Es könnte ja sein, dass irgendwas an einer Wettkampf-Anlage nicht stimmt und dann nachträglich noch einmal die Kampfrichterentscheidung nicht als Tatsachenentscheidung ansieht. Und so weiter, usw.
Heinz Engels, Mainz
Es gibt auch keine Regel, die bestimmt, dass man einen - oder jeden - 'ungültigen' Versuch
unverzüglich zu messen hat. Es könnte ja sein, dass irgendwas an einer Wettkampf-Anlage nicht stimmt und dann nachträglich noch einmal die Kampfrichterentscheidung nicht als Tatsachenentscheidung ansieht. Und so weiter, usw.
Heinz Engels, Mainz