27.05.2015, 16:16
Laut Regel 182.4 muss "jede Steigerung gleichmäßig beim Hochsprung 3 cm und beim Stabhochsprung 10 cm betragen".
Ich kannte von den Landesmeisterschaften immer 4 cm Steigerung beim Hochsprung.

Auf alle Fälle muss die Steigerung konstant sein und mit der Einstiegshöhe in der Ausschreibung festgelegt werden.
Ich kannte von den Landesmeisterschaften immer 4 cm Steigerung beim Hochsprung.

Auf alle Fälle muss die Steigerung konstant sein und mit der Einstiegshöhe in der Ausschreibung festgelegt werden.

