(01.05.2015, 18:51)Mecklenburger schrieb: Die erste Frage, die zu stellen ist, wurde natürlich nicht diskutiert: Sind die Verbände überhaupt befugt, eine Genehmigungsgebühr für sämtliche Straßen- und Volksläufe zu erheben.Ja, weil der Begriff "Straßen- und Volkslauf" geschützt ist. Wald- und Wiesen- dagegen nicht.
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