07.10.2026, 07:23
(07.10.2026, 07:04)Atanvarno schrieb:Zitat:Athleten müssen keine Reisepläne in ADAMS eingeben, wenn sie ein 60-minütiges Testzeitfenster und einen Übernachtungsort für einen bestimmten Tag angeben können.Quelle: https://www.olympiazentrum-vorarlberg.at...eutsch.pdf
Ist eine alte Version des Handbuchs, aber ich denke, das gilt auch heute noch.
Es wäre aber sicherlich in Ansahs Interesse gewesen, den Flug anzugeben, da dann der Kontrolleur nicht zu diesem für ihn ungünstigen Zeitpunkt gekommen wäre. Und das Fehlen der Angabe entbindet ihn keinesfalls von der Pflicht, wenn der Kontrolleur dann eben doch kommt, die Probe abzugeben.
Richtig, gemäß den vom DLV veröffentlichten Richtlinien ist ein Flug keine Pflichtangabe in ADAMS. Der Wettkampf selbst und die Übernachtungsadresse in Monaco hingegen schon. Ggf hätte er noch vorherige Eintragungen in ADAMS ändern müssen, falls diese mit dem Flug kollidieren. So lese ich zumindest die Regularien.
Ich denke nicht, dass es ihm geholfen hätte, den Flug anzugeben. Eintragungen in ADAMS haben doch vorrangig das Ziel den Kontrolleuren weitere potenzielle Erreichbarkeiten der Atheten aufzuzeigen, welche verbindlich sind und dann auch zu missed tests führen können. Hingegen hat ADAMS nicht die Absicht, die Athleten in spezifischen, angegeben Zeiten vor Erreichbarkeit zu schützen.
Zumal der Flug ja offenbar ohnehin nicht als wichtiger Grund für die Ablehnung der Probe eingestuft wird.

