(04.09.2026, 11:32)CoachnEngineer schrieb: möglicherweise wird es bei der sportgerichtlichen Bewertung ja u.a. auch genau darum gehen. Wurde ihm ggf. durch den Kontrolleur der Eindruck vermittelt, dass seine Gründe (Flug und Meeting nicht verpassen) triftig genug sind, eine Probe nicht abzugeben? Wenn dies bejaht wird, hat der Kontrolleur durchaus mE eine erhebliche, wenn nicht sogar die alleinige Verantwortung für das Geschehene.
Das sieht der CAS anders
von ChatGPT, leicht modifiziert von mir schrieb:CAS 2013/A/3279 – Viktor Troicki v. ITF, Award 5 November 2013
Viktor Troicki hatte beim Monte Carlo Masters am 15. April 2013 nach einer Dopingkontrolle zwar die Urinprobe abgegeben, aber die zusätzlich verlangte Blutprobe nicht abgegeben. Er machte geltend, die DCO Dr. Gorodilova habe ihm sinngemäß erlaubt, wegen seines schlechten Befindens auf die Blutprobe zu verzichten.
Das CAS verwarf diese Argumentation und behandelte gerade die Frage, ob Troickis subjektives Verständnis der Äußerungen der DCO eine „compelling justification“ im Sinne von Art. 2.3 darstellen konnte.
Zitat:whether the Athlete had a compelling justification must be determined objectively, and not by reference to the Athlete's subjective interpretation of what the DCO had told him.
Interessant ist dabei, dass Troicki tatsächlich geltend machte, er habe in gutem Glauben gehandelt. In Ziff. 8.33 des Urteils heißt es in seiner Argumentation, es hätten „truly exceptional circumstances“ vorgelegen, die ihn „in perfect good faith“ glauben ließen, er dürfe auf die Blutprobe verzichten.
Das CAS folgte ihm aber nicht. Entscheidend war nicht, ob Troicki subjektiv davon überzeugt war, die DCO habe ihm die Blutabgabe erlassen, sondern ob die objektiven Umstände eine compelling justification begründeten.
Auch in Ansahs Fall lag keine objektiv begründete "compelling justification" die Probe nicht abzugeben vor.
There is all the difference in the world between treating people equally and attempting to make them equal (Friedrich August von Hayek)

