02.09.2026, 17:09
(02.09.2026, 16:15)Rawal schrieb:(02.09.2026, 07:20)Atanvarno schrieb:(02.09.2026, 05:55)Roy Schmidt schrieb: Das ist in der Theorie alles gut und schön aber in der Praxis einfach schwer umsetzbar. Dann würde es Misstests hageln.
Wie macht der Kontrolleur es denn zum Beispiel bei Leuten in Sportfördergruppen, die er während der Arbeit, Ausbildung, Lehrgängen,... kontrollieren will? In Gelände der Polizei oder Bundeswehr kann er nicht einfach so rein marschieren.
Um nur eines der vielen Beispiele zu nennen, wo ein kurzer Anruf sehr hilft.
Es handelt sich bei dem Dokument aus dem ich zitiert habe, wie von Tom75 richtig angemerkt, nur um einen Draft für 2027 (das hatte ich übersehen). Zugangsbeschränkungen sind eine der im Dokument erwähnten Ausnahmen, wo der DCO anrufen darf.
Grundsätzlich scheint die Tendenz aber schon dahin zu gehen, die Kontrollen zukünftig mit dem größtmöglichen "Überraschungsmoment" durchzuführen.
Wie will man auch sonst den Microdosierungen begegnen. Ein 23h Zeitfenster ist definitiv zu lang. Die mitternächtlichen Kontrollen der Radfahrer waren hier ja auch bereits Thema.
kam bei den nächtlichen Kontrollen beim Radsport eigentlich was raus??
Rein vom Regelwerk her müssten Leichtathleten doch tatsächlich, ordentlichen Umgang mit ADAMS vorausgesetzt, einige Stunden am Tag (nämlich während der regelmäßigen Trainingseinheiten an einem definierten, gemeldeten Ort, an dem sie auch leicht auffindbar sind + dem 1h Zeitfenster) mit unangemeldeten Kontrollen rechnen müssen.
Insofern sollte doch die risikolose Anwendung von Microdosing, auch wenn es in aller Munde ist, nur sehr eingeschränkt möglich sein. Anders ist das wahrscheinlich im Radsport oder Triathlon, wo die Sportler halt auch gerne mal 5-6h auf der Straße sind. Oder aber bei LeichtathletInnen, denen es gelingt, über weite Strecken des Tages sich eben nicht an bekannten, definierten Orten aufzuhalten. Wie immer die dann regelmäßig trainieren wollen....

