(31.08.2026, 23:41)runner5000 schrieb: Und so wie dieses Dokument aufgebaut ist, bestätigt der Athlet mit seiner Unterschrift niemals den Bereich "Kommentare DCO" mit positiver Zustimmung, den der Kontrolleur nachträglich ausgefüllt hat. Das wäre auch einfach Blödsinn. Bei einem streitigen Art.-2.3-Vorfall wäre kaum zu erwarten, dass der beschuldigte Athlet die Sachverhaltsdarstellung des DCO anerkennen muss.
Da die Unterschrift ganz unten auf dem Blatt unter den beiden Kommentarfeldern erfolgt, scheint mir zumindest vorgesehen, dass Athlet und DCO die Kenntnisnahme des jeweiligen Kommentars des anderen mit der Unterschrift bestätigen (ohne ihm notwendigeweise zustimmen zu müssen). Eine nachträgliche Änderung wäre also kritisch zu sehen (ob sie den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt, muss die Staatsanwaltschaft beurteilen)
There is all the difference in the world between treating people equally and attempting to make them equal (Friedrich August von Hayek)

