30.08.2026, 17:11
(30.08.2026, 13:42)TranceNation 2k14 schrieb:(30.08.2026, 13:33)Reichtathletik schrieb: Gäbe sicher weniger befangene als die Partnerin, denke so wird es auch ein Gericht einschätzen.
Wieso sollte das so sein? Zeuge ist Zeuge und Falschaussage ist Falschaussage, ob von Partner, Taxifahrer oder sonstwem.
Hast du im Alltag auch immer 2, 3 dir unbekannte Zeugen am Start für den Fall der Fälle?
Im Prinzip hat ein Gericht Freiheit bei der Beweiswürdigung. Und wenn ich aussage, muss ich auch die Wahrheit sagen - egal in welchem Verhältnis ich zum Beschuldigten stehe. Nun gibt es aber nicht umsonst in der Strafprozeßordnung ein Zeugnisverweigerungsrecht für nahe Angehörige. Und so etwas legt gewisse Umkehrschlüsse nahe, wenn das Gericht die Beweislage bewertet. Mit anderen Worten: Entlastung durch einen Fremden ist letztlich wohl doch mehr wert als eine vom Lebenspartner.

